Bevor eine digitale Gesundheitsanwendung marktreif ist, muss sie bestimmte Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. Das BfArM hat am 11. Oktober einen aktualisierten Leitfaden für DiGA veröffentlicht. Dieser bringt v. a. Änderungen in Bezug auf Penetrationstests mit sich.
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Quelle: DeviceMed | E-Health
Titelbild/Grafik by DeviceMed Online | Vogel Communications Group
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